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Mitglied werden
- Hundeführerinnen und Hundführer der Armee
- Ehemalige Hundeführerinnen und Hundeführer der Armee
- Berufshundführerinnen und Berufshundeführer der Bundesämter
- Angehörige der Armee, die als Ausbilder oder im Einsatzbereich des Militärhundes tätig sind oder waren, mit Ausnahme der Lernenden
- Hundeführerinnen und Hundeführer von Polizeikorps und des BAZG
- Hundeführerinnen und Hundführer von Sicherheitsdiensten und Bewachungsorganisationen
- Jugendliche im Alter von 16-26 Jahren
- Ausländische Diensthundeführer
Umteilung oder Ausscheiden aus den obgenannten Funktionen bringt die Mitgliedschaft nicht zum Erlöschen.
Die genauen Aufnahmebedingungen könne hier als pdf Datei heruntergeladen werden: